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   KG, 30.09.2014 - 2 Ws 342/14 Vollz   

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https://dejure.org/2014,36471
KG, 30.09.2014 - 2 Ws 342/14 Vollz (https://dejure.org/2014,36471)
KG, Entscheidung vom 30.09.2014 - 2 Ws 342/14 Vollz (https://dejure.org/2014,36471)
KG, Entscheidung vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 Vollz (https://dejure.org/2014,36471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigerbestellung, Sicherungsverwahrten, Vollzugssachen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 109 Abs 3 StVollzG, § 120 Abs 1 StVollzG, § 304 Abs 1 StPO
    Strafvollzugsverfahren: Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbeiordnung für einen Sicherungsverwahrten; Anfechtung der Ablehnung eines Beiordnungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrnehmung der eigenen Rechte durch den Untergebrachten im Falle von gesetzlich neu geregelten Vollzugslockerungen; Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Antrags des Untergebrachten auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrnehmung der eigenen Rechte durch den Untergebrachten im Falle von gesetzlich neu geregelten Vollzugslockerungen; Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Antrags des Untergebrachten auf ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein Blick ins Gesetz, oder: Pflichtverteidiger für Sicherungsverwahrten in Vollzugssachen ist die Regel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 577
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 30.09.2014 - 2 Ws 342/14
    Anlass für eine davon unabhängige Neuregelung in § 109 Abs. 3 StVollzG und der damit einhergehenden Privilegierung von Sicherungsverwahrten und Strafgefangenen, bei denen die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung ansteht oder zumindest möglich ist, war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 (NJW 2011, 1931).

    Gerade bei der unbefristet ausgestalteten Sicherungsverwahrung haben Vollzugslockerungen und auch sonstige vollzugsöffnende Maßnahmen aber einen besonderen Stellenwert (vgl. BVerfG NJW 2011, 1931, 1939, 1940).

  • OLG Hamm, 22.05.2014 - 1 Vollz (Ws) 182/14

    Sicherungsverwahrter muss keine eigene Waschmaschine haben

    Auszug aus KG, 30.09.2014 - 2 Ws 342/14
    Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294).

    Anders als bei der Beiordnung nach den Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe (§ 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. § 114 ff. ZPO) kommt es bei der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Grundlage des § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG auch nicht auf die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung und die Bedürftigkeit des Antragstellers an (vgl. zu letzterem OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294).

  • KG, 29.03.2001 - 5 Ws 145/01

    Strafvollstreckungskammer als erkennendes Gericht gem. § 305 Strafprozessordnung

    Auszug aus KG, 30.09.2014 - 2 Ws 342/14
    Zwar ist die Strafvollstreckungskammer im Sinne des § 305 Satz 1 StPO ein "erkennendes Gericht" (vgl. Senat NStZ 2014, 423; NStZ 2001, 448 = ZfStrVo 2001, 370).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

    1) Dabei kann letztlich dahingestellt bleiben, ob vorliegend § 305 StPO wegen der Ausgestaltung des Verfahrens entsprechend anwendbar ist (vgl. KG StraFo 2015, 33; NStZ 2001, 448; OLG Hamburg ZfStrVo 2006, 307 - jeweils zu Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 189; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 509 - jeweils zu Strafvollstreckungsverfahren; OLG Hamm NStZ 1987, 93 - Maßregelvollzugsverfahren; LR-Matt, StPO, 26. Aufl., § 305 Rn. 7).
  • BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23

    Beiordnung, Sicherungsverwahrung, Beschwerde, Strafvollstreckungskammer,

    Derartige Ausführungen stellen, da sie die Gefährlichkeit des Untergebrachten reduzieren können, eine Maßnahme zur Umsetzung des § 66c Abs. 1 StGB dar, so dass grundsätzlich die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich ist (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; vgl. auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 204 StObWs 15/22 -, juris zu einem Antrag auf Besuch; KG, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 2 Ws 73/21, juris Rn. 15; KG Berlin, Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 Vollz -, juris; Laubenthal a.a.O. Rn. 35; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 109 Rn. 14).
  • KG, 19.01.2016 - 2 Ws 15/16

    Sicherungsverwahrung: Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Vollzugssachen

    Insoweit muss - anders als in der Antragsschrift geschehen - zwischen der Beiordnung nach § 109 Abs. 3 StVollzG und der Beiordnung nach § 120 Abs. 2 StVollzG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO, also auf Grundlage eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrages, differenziert werden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; Senat StV 2015, 577 m. Anm. Neumann StRR 2015, 74 und Peglau jurisPR 3/2015 Anm. 3).Hingegen ist eine - wie von der Strafvollstreckungskammer grundsätzlich für möglich erachtete, letztlich aber abgelehnte - "Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 Abs. 2 StPO analog" in Verfahren nach den §§ 109 StVollzG von vornherein nicht möglich.
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 410/16

    Strafvollzug: Genehmigung unüberwachter Langzeitbesuche

    Die Modalitäten der Gewährung von Langzeitbesuch stehen dabei grundsätzlich im Ermessen des Anstaltsleiters, das in dem vorliegenden Fall auch nicht auf Null reduziert ist, mit der Folge, dass eine komplexere rechtliche Bewertung nicht erforderlich wird (vgl. KG Beschluss vom 30. September 2014, 2 Ws 342/14 Vollz zu Ausführungen).
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung kann die Versagung einer Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG im Wege einer Beschwerde nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 304 StPO (vgl. KG, Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 - juris Rn. 6 ff.) oder im Rahmen der Rechtsbeschwerde mit einer Verfahrensrüge nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 338 Nr. 5 StPO (vgl. Peglau, jurisPR-StrafR 3/2015 unter Verweis auf OLG Celle, Beschluss vom 28. August 2014 - 1 Ws 355/14 - juris Rn. 11) angefochten werden.
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 1-IV-20
    a) In Vollzugssachen, die Sicherungsverwahrte betreffen, kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 110 Satz 2 SächsSVVollzG i.V.m. § 109 Abs. 3 StVollzG oder nach § 110 Satz 2 SächsSVVollzG i.V.m. § 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO, also auf der Grundlage eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrages erfolgen (vgl. KG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 Ws 15/16 - juris Rn. 5; Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 - juris Rn. 10 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Mai 2014 - III-1 Vollz [Ws] 182/14 - juris Rn. 5 ff.).
  • KG, 29.04.2022 - 2 Ws 77/22

    Die Bestellung eines Rechtsanwalts gemäß § 109 Abs. 3 S. 1 StVollzG ist keine

    Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; Senat, StV 2015, 577).
  • KG, 25.03.2022 - 2 Ws 3/22

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für Sicherungsverwahrte in Vollzugsverfahren

    Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294 Senat, StV 2015, 577).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 52-IV-20
    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung kann die Versagung einer Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG im Wege einer Beschwerde nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 304 StPO (vgl. KG, Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 - juris Rn. 6 ff.) oder im Rahmen der Rechtsbeschwerde mit einer Verfahrensrüge nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 338 Nr. 5 StPO (vgl. Peglau, jurisPR-StrafR 3/2015 unter Verweis auf OLG Celle, Beschluss vom 28. August 2014 - 1 Ws 355/14 - juris Rn. 11) angefochten werden.
  • KG, 21.07.2021 - 2 Ws 73/21

    Vorzeitige Fortschreibung des Vollzugsplans

    Bei bedeutsamen Maßnahmen wird einem Beiordnungsantrag grundsätzlich zu entsprechen sein (vgl. Senat, Beschluss vom 14. September 2020 - 2 Ws 119/20 Vollz -, juris; Senat, StV 2015, 577).
  • KG, 14.09.2020 - 2 Ws 119/20

    Beiordnung eines Verteidigers bei (vornotierter) Sicherungsverwahrung

  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 1-IV-21
  • KG, 25.03.2022 - 2 Ws 2/22

    Pflichtverteidiger, Sicherungsverwahrung

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